Transporte durch Landwirte, die ihre eigenen Tiere in ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab ihrem Betrieb transportieren und Transporte durch Landwirte, die Tiere in ihren eigenen Transportmitteln im Rahmen der Wandertierhaltung (Alpung) transportieren:
– Bei der Tierbeförderung dürfen den Tieren keine Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden.
– Die Beförderungsdauer ist so kurz wie möglich zu halten.
– Die Tiere müssen transportfähig sein.
– Die Transportmittel müssen so konstruiert sein, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden.
– Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hiefür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und üben weder Gewalt noch sonstige Methoden an, welche die Tiere unnötig verängstigen.
– Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerung und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert
.- Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe.
– Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter versorgt.